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Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum / Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid |
Kurztitel: | Friesisch-Gesetz / Friisk-gesäts |
Abkürzung: | FriesischG / FriiskG |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Schleswig-Holstein |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/17hq/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-FriesischGSH2004rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint |
Ursprüngliche Fassung vom: | 13. Dezember 2004 |
Inkrafttreten am: | 24. Dezember 2004 |
Neubekanntmachung vom: | 29. Juli 2016 |
Letzte Neufassung vom: | 30. Juni 2016 |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
29. Juli 2016 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
29. Juli 2016 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz.
Es regelt nach mehreren Neufassungen unter anderem folgende Punkte: