In der heutigen Welt ist Landtagswahl in Bayern 2003 für viele Menschen zu einem Thema von großer Relevanz und Interesse geworden. Unabhängig davon, ob wir auf persönlicher, beruflicher, wissenschaftlicher oder kultureller Ebene über Landtagswahl in Bayern 2003 sprechen, sind seine Auswirkungen und seine Präsenz unbestreitbar. Die Bedeutung von Landtagswahl in Bayern 2003 war Gegenstand von Debatten und Analysen in verschiedenen Bereichen, und ihr Einfluss erstreckt sich über Zeit und Raum. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Landtagswahl in Bayern 2003 untersuchen, von seinem Ursprung über seine Entwicklung bis hin zu seinen Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft. Ebenso werden wir verschiedene Perspektiven und Standpunkte zu Landtagswahl in Bayern 2003 untersuchen, mit dem Ziel, seine Bedeutung und Relevanz in der heutigen Welt zu untersuchen.
Die Wahl zum 15. Bayerischen Landtag fand am 21. September 2003 statt, die Wahlbeteiligung lag bei 57,1 %. Zusammen mit der Wahl wurden zwei Volksentscheide (obligatorische Referenden) zur Änderung der Bayerischen Verfassung abgehalten.
Spitzenkandidat der CSU war der seit 1993 amtierende Ministerpräsident Edmund Stoiber. Für die SPD Bayern trat Franz Maget an, der Vorsitzende der Landtagsfraktion.
Neben den Landtagsparteien CSU, SPD und Grünen kandidierten die Freien Wähler, REP, ödp, und FDP bayernweit. Weiterhin traten an:
Bei dieser Wahl erhielt die CSU zum ersten und bislang einzigen Mal in der Geschichte der Bundesrepublik die Zweidrittelmehrheit der Landtagsmandate. Die SPD Bayern erhielt zum ersten Mal weniger als 20 % der Wählerstimmen.
Zeitgleich zur Landtagswahl wurden in Bayern zwei Volksentscheide zur Änderung der Landesverfassung abgehalten. Die erste Vorlage sah die Aufnahme des Konnexitätsprinzips (Artikel 83) vor. Mit der zweiten Vorlage wurden mehrere Änderungen gesammelt beschlossen, so die Aufnahme von Kinderrechten (Dritter Hauptteil, 1. Abschnitt), die Senkung des passiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre (Artikel 14) und die Angleichung des Artikels 100 zur Würde des Menschen an die Formulierung im Grundgesetz. Beide Vorlagen wurden im Volksentscheid von einer Mehrheit der Abstimmenden angenommen.