Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

In der heutigen Welt ist Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein relevantes Thema, das Menschen jeden Alters, Geschlechts und Hintergrunds betrifft. Die Bedeutung der Auseinandersetzung mit diesem Problem liegt in seinem Einfluss auf verschiedene Aspekte des täglichen Lebens, von der körperlichen und emotionalen Gesundheit bis hin zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung. Im Laufe der Geschichte war Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Gegenstand umfangreicher Forschungen und Debatten, die zu einer Vielzahl von Perspektiven und Ansätzen für die Herangehensweise geführt haben. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte von Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg untersuchen, von seinen Ursprüngen bis zu seinen heutigen Auswirkungen, um einen umfassenden und aktuellen Überblick über dieses Thema zu bieten.

Gebäude des OVG in der Hardenbergstraße 31, erbaut 1905–1907 als Preußisches Oberverwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist das seit 1. Juli 2005 bestehende gemeinsame Oberverwaltungsgericht (OVG) der Länder Berlin und Brandenburg und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieser beiden Länder.

Gerichtssitz und -bezirk

Haupteingang des Gebäudes

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat seinen Sitz in der Hardenbergstraße im Berliner Ortsteil Charlottenburg. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Brandenburg)
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Brandenburg)
Lage der Verwaltungsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Berlin und Brandenburg
  • VG Berlin
  • VG Potsdam
  • VG Frankfurt (Oder)
  • VG Cottbus
  • Dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist das Bundesverwaltungsgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind in Berlin das Verwaltungsgericht Berlin sowie in Brandenburg die Verwaltungsgerichte Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus.

    Geschichte

    Zur Geschichte des Gebäudes siehe: Preußisches Oberverwaltungsgericht

    Im Jahr 1996 scheiterte in der Volksabstimmung die Fusion der Länder Berlin und Brandenburg zu Berlin-Brandenburg. Am 26. April 2004 schlossen die Länder Berlin und Brandenburg den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg. Zum 1. Juli 2005 wurde in einem ersten Schritt neben dem gemeinsamen Landessozialgericht Berlin-Brandenburg das gemeinsame OVG Berlin-Brandenburg errichtet. Es ersetzt die Oberverwaltungsgerichte der Länder Berlin und Brandenburg, das seinen Sitz in Frankfurt (Oder) hatte. Im zweiten Schritt folgten zum 1. Januar 2007 die gemeinsamen Fachobergerichte Finanzgericht Berlin-Brandenburg und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

    Präsidenten

    • Jürgen Kipp war vom 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2011 Präsident des OVG Berlin-Brandenburg.
    • Joachim Buchheister trat am 1. Dezember 2013 die Nachfolge von Kipp an.

    Siehe auch

    Weblinks

    Commons: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Jürgen Kipp im Ruhestand. Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf berlin.de, 9. Januar 2012. Abgerufen am 23. Dezember 2013.
    2. Richter am BVerwG Buchheister zum Präsidenten des OVG Berlin-Brandenburg ernannt. juris.de, 25. November 2013. Abgerufen am 23. Dezember 2013.

    Koordinaten: 52° 30′ 26,2″ N, 13° 19′ 50,8″ O