Partikularkirche

In der heutigen Welt hat Partikularkirche eine grundlegende Rolle in unserer Gesellschaft übernommen. Ob durch seinen Einfluss auf die Populärkultur, seinen Einfluss auf die Technologie oder seine Relevanz in der Geschichte, Partikularkirche ist zu einem Thema von Interesse für Menschen jeden Alters und jeder Herkunft geworden. Mit seiner Facettenvielfalt und seiner Präsenz in zahlreichen Aspekten des täglichen Lebens hat Partikularkirche die Aufmerksamkeit von Millionen Menschen auf der ganzen Welt auf sich gezogen. In diesem Artikel werden wir die Auswirkungen von Partikularkirche und seine Bedeutung in unserem Leben untersuchen, seine Relevanz in verschiedenen Kontexten analysieren und wie es unsere Sicht auf die Welt geprägt hat.

Eine Partikularkirche oder Teilkirche (lateinisch ecclesia particularis) im Sinne des can. 368 CIC bildet einen Bestandteil der römisch-katholischen Kirche, aus deren Gesamtheit dieselbe besteht. Die häufigste Form der Partikularkirche ist die Diözese; daneben zählen auch einige der Diözese gleichgestellte, zumeist territoriale Einheiten zu den Teilkirchen. Jede Teilkirche wird von einem Ordinarius (can. 134 §1 CIC) geleitet. In Diözesen und Eparchien ist das ein Diözesanbischof, die Vorsteher anderer Teilkirchen sind diesen rechtlich gleichgestellt.

Ekklesiologisch entscheidend ist das Verhältnis der Teilkirche zur Gesamtkirche. In can. 368 CIC wird es dahingehend umschrieben: „Teilkirchen, in denen und aus denen (in quibus et ex quibus) die eine und einzige katholische Kirche besteht, “. Damit wird eine Formulierung aus Lumen gentium, 23,1 aufgegriffen: „Die Einzelbischöfe hinwiederum sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen, die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche.“

Dies wird aus Ausdruck einer Communio-Struktur der Kirche im Binnenverhältnis der Teilkirchen zur Gesamtkirche gesehen:

(1) Die Kirche sei eine „communio Ecclesiarum“.
(2) Die Kirche bestehe in den Teilkirchen.
(3) Die Kirche bestehe aus den Teilkirchen.

Der Diözese nach dem can. 368 CIC gleichgestellt und damit zu den Partikularkirchen gehörend sind:

Die römisch-katholische Kirche bestand im Jahr 2022 aus insgesamt 3107 Partikularkirchen:

Den Partikularkirchen ähnlich, aber nicht gleichgestellt sind die als Vorstufe zählenden 8 Missionen sui juris und 5 von Patriarchen abhängige Territorien.

Alle Teilkirchen sind in der Liste der römisch-katholischen Diözesen aufgeführt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Ludger Müller, Christoph Ohly: Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (= UTB. Nr. 4307). Paderborn, Schöningh 2018, ISBN 978-3-8385-4307-9, S. 222.
  2. Ludger Müller, Christoph Ohly: Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (= UTB. Nr. 4307). Paderborn, Schöningh 2018, ISBN 978-3-8385-4307-9, S. 222–225.
  3. Aktualisierung: http://www.gcatholic.org/dioceses/