In diesem Artikel befassen wir uns mit dem Thema Rolf Schwartmann und seiner heutigen Relevanz. Von seinen Anfängen bis zu seinen Auswirkungen auf die moderne Gesellschaft war Rolf Schwartmann ein Diskussions- und Studienthema für Experten aus verschiedenen Disziplinen. Durch eine detaillierte Analyse werden wir die verschiedenen Facetten von Rolf Schwartmann untersuchen, von seinem Einfluss auf die Populärkultur bis zu seiner Rolle in Politik und Wirtschaft. Mit einer kritischen und objektiven Sichtweise wird dieser Artikel versuchen, eine vollständige Vision von Rolf Schwartmann und seiner Bedeutung in der heutigen Welt zu vermitteln.
Rolf Schwartmann (* 1965 in Düren) ist ein deutscher Jurist und seit 2004 Professor für Öffentliches Recht an der Technischen Hochschule Köln.
Schwartmann wuchs in Würselen bei Aachen auf.
1992 absolvierte Schwartmann das erste juristische Staatsexamen. 1995 folgte die Promotion in Köln über das Thema Verfassungsfragen der Allgemeinfinanzierung politischer Parteien. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahre 1996 arbeitete Schwartmann als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei. Von 2000 bis 2004 war er als wissenschaftlicher Assistent an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tätig. 2004 habilitierte er sich in Mainz mit einer Arbeit über Private im Wirtschaftsvölkerrecht. Seit 2004 ist Schwartmann Professor insbesondere für Öffentliches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Technischen Hochschule Köln. Seit 2006 ist er Leiter der von ihm gegründeten Kölner Forschungsstelle für Medienrecht und seit 2012 Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD).
Schwartmann erstellt praxisorientierte Studien, etwa zum Urheberrecht, Leistungsschutzrecht für Presseverleger oder zum Datenschutzrecht. Daneben hat Schwartmann Studien für öffentliche Auftraggeber erstellt. Er erstellte 2009 ein Gutachten für die Landesregierung Nordrhein-Westfalens (Beteiligung von Presseunternehmen am Rundfunk in Nordrhein-Westfalen – Rechtsgutachten zur Novellierung des § 33 Abs. 3 LMG NRW), das 2009 wesentlich in die Novelle des dortigen Medienkonzentrationsrechts einfloss.
Im Frühjahr 2012 legte seine Forschungsstelle im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Studie zu Modellen zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen vor. Ergebnis dieser Studie ist das „Vorgerichtliche Mitwirkungsmodell“, das im Jahr 2012 Gegenstand einer Sachverständigenanhörung vor dem Unterausschuss „Neue Medien“ des Deutschen Bundestages war. Er wurde verschiedentlich als Sachverständiger im Landtag NRW und im Deutschen Bundestag gehört, gehört, zuletzt 2017 zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Im Jahr 2013 war er zweiter Kandidat für das Amt des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Seit März 2015 ist er Mitglied der vom Bundesinnenminister Horst Seehofer geleiteten „Plattform Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft“, insbesondere für den Bereich Datenschutz im Rahmen des Nationalen IT-Gipfels. In dieser Eigenschaft leitet er die Fokusgruppe Datenschutz der Plattform, die im Juni 2017 ein Whitepaper zur Pseudonymisierung nach der Datenschutz-Grundverordnung herausgegeben hat.
Schwartmann ist seit 2018 Gründungsmitglied des von Chef der Staatskanzlei NRW Nathanael Liminski initiierten Beirats „Medien-Digital-Land NRW“.
Am 18. Juli 2018 wurde Schwartmann vom Bundeskabinett in die Datenethikkommission der Bundesregierung berufen.
Schwartmann ist Gastautor der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und wöchentlicher Kolumnist des Kölner Stadt-Anzeiger und des EXPRESS.
Zudem saß er bis April 2021 im Stiftungsrat der European netID Foundation, die das Ziel verfolgt, mit dem Single-Sign-on-Standard netID eine transparente und europäische Alternative zu den US-Plattformen zu etablieren.
Schwartmann ist seit 2012 Vorsitzender der „Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.“ (GDD). BV. Er ist zudem Gründungsmitglied des Medienbeirates des Landes NRW und gehört der Fokusgruppe Datenschutz, eine der drei Fokusgruppen der Plattform Sicherheit, Schutz und Vertrauen des BMDI, an.
Von 2018 bis 2019 war Prof. Dr. Rolf Schwartmann zudem Mitglied der Datenethikkommission.
Personendaten | |
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NAME | Schwartmann, Rolf |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
GEBURTSDATUM | 1965 |
GEBURTSORT | Düren |